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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeiten, dem Nachweis eines Objektes oder der Aufnahme  von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter aufgrund des umseitigen Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf-/Mietinteressenten zu nachfolgenden Bestimmungen zustande:

Das Angebot der Firma Hohensteiner Immobilien versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Die erhaltenen Objektnachweise sind streng vertraulich. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Verursacher in Höhe der angegebenen Provision.

Die Firma Hohensteiner Immobilien ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch der Firma Hohensteiner Immobilien in Höhe von 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz aufweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an Dritte weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.

Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages bzw. Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen und ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

Die Firma Hohensteiner Immobilien hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

Haftungsausschluss

Die beigefügte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Die Firma
Hohensteiner Immobilien hat diese Informationen nicht geprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

Schlussbestimmungen

Die Firma Hohensteiner Immobilien nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Konstanz. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, Konstanz.

Diese Vereinbarung gilt auch, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft, bzw. die Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.